AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MORECAR Autoaufbereitung, Claudia Schagerl, Scheibbserstraße 1, A-3264 Gresten
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der MORECAR Autoaufbereitung, insbesondere Fahrzeugreinigung, Innenraumaufbereitung, Lackaufbereitung, Polierarbeiten, Lack- und Keramikversiegelungen sowie Fahrzeugbeschriftungen und Folienmontagen.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B), soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von MORECAR ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine schriftliche oder mündliche Auftragserteilung, eine Terminbuchung oder die ausdrückliche Beauftragung der gewünschten Dienstleistungen zustande.
Angebote von MORECAR sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Auftragsvereinbarung.
3. Fahrzeugzustand und besondere Verschmutzungen
Das Fahrzeug ist grundsätzlich in einem Zustand zu übergeben, der die Durchführung der vereinbarten Arbeiten ermöglicht.
Vor Beginn der Arbeiten wird der Fahrzeugzustand, soweit erforderlich, überprüft. Bereits vorhandene Schäden, Kratzer, Lackdefekte, Steinschläge, Dellen, Beschädigungen an Innenraummaterialien sowie sonstige Auffälligkeiten können dokumentiert werden.
Bei besonders starken oder außergewöhnlichen Verschmutzungen, beispielsweise durch Tierhaare, Schimmel, Nikotin, Erbrochenes, biologische Rückstände, Baustellenverschmutzungen, Beton- oder Farbablagerungen sowie hartnäckige Verklebungen, kann zusätzlicher Arbeits- und Materialaufwand entstehen.
Dieser Mehraufwand wird nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers gesondert verrechnet.
4. Empfindliche Materialien und Vorschäden
Der Auftraggeber hat MORECAR vor Arbeitsbeginn auf bekannte Vorschäden, Reparaturen, Nachlackierungen, Folierungen, empfindliche Oberflächen, Materialschäden sowie besondere Eigenschaften des Fahrzeugs hinzuweisen.
Bei älteren, beschädigten oder bereits vorgeschädigten Materialien kann es trotz fachgerechter und sorgfältiger Arbeitsweise zu Einschränkungen im Reinigungsergebnis kommen.
Dies betrifft insbesondere:
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Bereits beschädigte oder ausgeblichene Lackoberflächen.
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Abblätternde, verwitterte oder unsachgemäß reparierte Lackierungen.
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Empfindliche Kunststoff-, Leder-, Alcantara- und Textiloberflächen.
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Gelöste, spröde oder beschädigte Innenraumteile.
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Nachträglich lackierte oder folierte Fahrzeugteile.
Ergibt sich während der Arbeiten ein erkennbares Risiko für Beschädigungen oder ein nicht vertretbares Arbeitsrisiko, ist MORECAR berechtigt, die betroffene Arbeit zu unterbrechen und mit dem Auftraggeber das weitere Vorgehen abzustimmen.
5. Lackaufbereitung und Polierarbeiten
Die Ergebnisse einer Lackaufbereitung sind abhängig vom jeweiligen Lackzustand, der Lackstärke, vorhandenen Vorschäden und der Beschaffenheit der Lackoberfläche.
Eine vollständige Entfernung sämtlicher Kratzer, Steinschläge oder Lackdefekte kann nicht generell zugesichert werden.
Insbesondere bei tiefen Kratzern, bereits durchpolierten Lackstellen oder sehr dünnen Lackschichten ist eine vollständige Defektkorrektur unter Umständen technisch nicht möglich oder aus Sicherheitsgründen nicht empfehlenswert.
MORECAR führt Lackkorrekturen stets unter Berücksichtigung der vorhandenen Lacksubstanz und der technischen Möglichkeiten durch.
6. Keramikversiegelungen und Lackschutz
Keramik- und Flüssigglasversiegelungen dienen dem Schutz und der Pflege der Fahrzeugoberfläche.
Die tatsächliche Haltbarkeit und Schutzwirkung hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:
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Zustand und Beschaffenheit des Lackes.
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Art und Qualität der verwendeten Versiegelung.
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Einhaltung der vorgeschriebenen Aushärtezeit.
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Regelmäßige und fachgerechte Fahrzeugwäsche.
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Umwelteinflüsse, Witterung und Nutzungsbedingungen.
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Verwendung geeigneter Pflegeprodukte.
Angegebene Standzeiten sind Richtwerte und stellen keine uneingeschränkte Haltbarkeitsgarantie dar.
Voraussetzung für die bestmögliche Schutzwirkung ist die Einhaltung der von MORECAR empfohlenen Pflege- und Nachpflegehinweise.
7. Fahrzeugannahme und Kundenmitwirkung
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in der vereinbarten Form zu übergeben.
Bei Innenraumaufbereitungen sind sämtliche persönlichen Gegenstände, Kindersitze, Hundeboxen, lose Gegenstände und sonstige Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Das Entleeren von Ablagefächern, Kofferraum und sonstigen Fahrzeugbereichen ist grundsätzlich Aufgabe des Auftraggebers.
Ein zusätzlicher Aufwand für das Entfernen und Sortieren persönlicher Gegenstände kann nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet werden.
Dachträger, abnehmbare Anhängerkupplungen und sonstige Anbauteile sind, sofern für die vereinbarte Leistung erforderlich, vorab zu entfernen. Eine Demontage durch MORECAR erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
8. Arbeitszeit und Zusatzleistungen
Die Verrechnung erfolgt gemäß dem vereinbarten Angebot, den vereinbarten Paketpreisen oder nach tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand.
Nicht im ursprünglichen Auftrag enthaltene Zusatzleistungen werden nur nach entsprechender Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt.
Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass der tatsächliche Arbeitsaufwand wesentlich vom angenommenen Aufwand abweicht, wird der Auftraggeber nach Möglichkeit vor Fortsetzung der Arbeiten informiert.
9. Termine, Stornierungen und Verzögerungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ersuchen wir um rechtzeitige Bekanntgabe.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, einen tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Schaden bzw. angemessenen Entschädigungsanspruch im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen. Dabei werden ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Bei unvorhersehbaren Umständen, technischen Problemen oder höherer Gewalt kann es zu Terminverschiebungen kommen. Der Auftraggeber wird darüber ehestmöglich informiert.
10. Fertigstellung und Fahrzeugabholung
Der Auftraggeber wird nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten über die Abholbereitschaft informiert.
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Abholtermin abzuholen.
Bei verspäteter Abholung ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Allfällige zusätzliche Stand- oder Verwahrungskosten können nur im gesetzlich zulässigen Umfang und bei entsprechender vorheriger Vereinbarung verrechnet werden.
11. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar bei Fahrzeugabholung ohne Abzug fällig.
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar oder mittels Bankomat- bzw. Kreditkarte. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von MORECAR.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzlichen Bestimmungen über den Ersatz zweckentsprechender Betreibungskosten.
12. Haftung
MORECAR verpflichtet sich zur fachgerechten und sorgfältigen Durchführung sämtlicher vereinbarter Arbeiten.
Für Schäden, die durch MORECAR oder deren Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden, gelten die gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen.
Eine Haftung für bereits vor Auftragsbeginn vorhandene Schäden, Materialermüdung, altersbedingte Abnutzung oder nicht erkennbare Vorschäden besteht nur insoweit nicht, als diese nicht von MORECAR verursacht wurden und keine gesetzliche Haftung entgegensteht.
Die Haftung für Personenschäden sowie für Schäden, für die ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist, bleibt unberührt.
13. Gewährleistung und Reklamationen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Leistungen können MORECAR möglichst zeitnah nach Feststellung schriftlich oder persönlich mitgeteilt werden.
MORECAR wird berechtigte Beanstandungen prüfen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Lösung anbieten.
Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website von MORECAR zu entnehmen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Gegenüber Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz von MORECAR zuständig.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen anstelle der unwirksamen Regelung.